Anerkennung der systemischen Therapie

Liebe KollegInnen, liebe LeserInnen unserer Homepage,

es ist soweit: Kurz vor Weihnachten - also quasi als Weihnachtsgeschenk für uns SystemikerInnen - hat der "Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie" die längst überfällige Anerkennung der Systemischen Therapie als Verfahren für die Ausbildung zur PsychotherapeutIn sowohl im Bereich Erwachsenen- als auch Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie vollzogen! Dies ist ein wahrhaft bedeutender Schritt, der einerseits natürlich große Freude und Erleichterung hervorruft, andererseits alle systemisch Tätigen in der therapeutischen Praxis und Lehre neu herausfordert und in die Pflicht nimmt. Die Weiterbildung in Systemischer Therapie, der qualifizierte Abschluss durch die Zertifikate des MFK und in der Folge natürlich der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie DGSF und der Systemischen Gesellschaft SG gewinnen möglicherweise besondere Bedeutung als zukünftige Bausteine für eine Approbation im Rahmen von Übergangsregelungen. Die Kassenzulassung selbst ist noch mal ein eigenes Verfahren und dies kann sich wiederum lange Zeit hinziehen.
 
Wer sich genauer über das Gutachten des WBP informieren möchte, findet den gesamten Text unter www.wbpsychotherapie.de in "Veröffentlichungen", dann "Stellungnahmen und Gutachten" und "Systemische Therapie". (Gesamttext als PDF). Ich füge hier den entscheidenden Punkt 12. an:
 
 
12. Empfehlung zur Zulassung als Verfahren für die vertiefte Ausbildung
Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie stellt zusammenfassend fest, dass die Systemische Therapie bei Erwachsenen für Behandlungen in folgenden Anwendungsbereichen als wissenschaftlich anerkannt gelten kann: (1) Affektive Störungen, (5) Essstörungen, (7) Psychische und soziale Faktoren bei somatischen Krankheiten, (9) Abhängigkeiten und Missbrauch (Heroinabhängigkeit meist in Kombination mit Methadonbehandlung) sowie (10) Schizophrenie und wahnhafte Störungen.
Damit kann die Systemische Therapie für die geforderte Mindestzahl von fünf der 12 Anwendungsbereiche der Psychotherapie bei Erwachsenen als wissenschaftlich anerkannt gelten und entsprechend als Verfahren für die vertiefte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten gemäß § 1 Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten empfohlen werden.
Für den Bereich der Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen kann die Systemische Therapie für Behandlungen in folgenden Anwendungsbereichen als wissenschaftlich anerkannt gelten: (1) Affektive Störungen und Belastungsstörungen, (4) Essstörungen und andere Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen, (5) Verhaltensstörungen mit Beginn in Kindheit und Jugend und Tic-Störungen (für Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörungen) sowie (7) Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Störungen der Impulskontrolle, Störungen der Geschlechtsidentität und Sexualstörungen, Abhängigkeit und Missbrauch, Schizophrenie und Wahnhafte Störungen(beschränkt auf Drogen- und Substanzmittelmissbrauch).
Damit kann die Systemische Therapie für die geforderte Mindestzahl von vier der acht Anwendungsbereiche der Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie als wissenschaftlich anerkannt gelten und entsprechend als Verfahren für die vertiefte Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gemäß § 1 Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten empfohlen werden.
 
Berlin, 14. Dezember 2008
Prof. Dr. Dietmar Schulte
(Vorsitzender)

Wir sind auf Kommentare und Rückmeldungen aus dem LeserInnen-Kreis neugierig!
Ich wünsche Ihnen alles Gute für das neue Jahr 2009!
 
Mit besten Grüßen
Gerd F. Müller, DP, PP
Münchner FamilienKolleg
35 Jahre MFK 1974 - 2009